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Politikfeld » Recht
Autor: Klaus Nicolai    

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Recht ist ein gesellschaftliches Verhältnis, das Individuen über die normative Bewertung, Legitimierung und Sanktionierung von Handlungen, Resultaten ihrer Tätigkeit sowie von Bürger-, Eigentums- und Freiheitsansprüchen eingehen. Gesellschaften und Völker schaffen sich mit Hilfe von gesetzgebenden politischen Institutionen definierte Regeln mit einem allgemeinen Geltungsanspruch, die nötigenfalls durch Organe der Rechtspflege durchgesetzt werden. Im Gegensatz zum Gewohnheitsrecht bzw. zur Moral sind Gesetze Bestandteil des so genannten "objektiven Rechts". Das "objektive Recht" schafft einen verbindlichen Rahmen, indem es zugleich Ansprüche und Grenzen für alle definiert ("Gleichheit vor dem Gesetz").

"Als solches besteht es aus der Gesamtheit der Normen, die nach ihrem nationalen oder internationalen Geltungsbereich in Rechtssysteme und das global geltende Völkerrecht eingeteilt sind.
eltungsbereich in Rechtssysteme und das global geltende Völkerrecht eingeteilt sind. Die Jurisprudenz, besonders die Rechtstheorie, unterteilt diese Rechtssysteme des objektiven Rechts wiederum in Rechtsgebiete, die nach methodischen Gesichtspunkten in die drei großen Bereiche des öffentlichen Rechts, Privatrechts und Strafrechts, nach sachlichen oder inhaltlichen Gesichtspunkten in methodenübergreifende Rechtsgebiete wie das Verkehrsrecht, das Wirtschaftsrecht oder das Baurecht gegliedert werden. Aus den genannten Normsystemen ergibt sich für die Normadressaten im Einzelfall eine Berechtigung (subjektives Recht), wie etwa das Recht auf freie Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG), das Eigentumsrecht, ein Anspruch (zum Beispiel eines Verkäufers auf den Kaufpreis) oder das Recht, von einem Vertrag zurückzutreten." (Zitiert nach Wikipedia, Stichwort "Recht", Stand 31. Juli 2009)

Rechtssysteme einschließlich ihrer Institutionen sowie der jeweiligen Rechtspraxis (Auslegungen, Präzedenzfälle usw.) sind historische, von Menschen geschaffene und angewendete Normative. Insofern sind diese nur bedingt "objektiv" und abhängig von allen anderen gesellschaftlichen Verhältnissen, politischen und ökonomischen Interessen sowie besonderen Umständen. Hier spielen "Bewertungen" und "Bewertungsinstanzen", der gesellschaftliche und kulturelle Entwicklungsstand von Saaten und ihren Öffentlichkeiten (Demokratie) eine sehr entscheidende Rolle.

In der Konstituierung des bürgerlich demokratischen Rechtssystems herrschen mehr oder weniger offensichtlich innere Zielkonflikte z.B. zwischen Sicherheit, Freiheit, Gerechtigkeit, Macht und Gleichheit sowie zwischen privaten, öffentlichen und gesamtgesellschaftlichen Rechtsansprüchen. Diese Zielkonflikte haben auch eine völkerrechtliche und globale Dimension. Mit Zunahme der Komplexität von Gesellschaften, der Konstituierung von vereinigten Staaten und globalen Verflechtungen entsteht gleichzeitig ein wachsender Regulierungsbedarf mit menschheitlicher Dimension.

Auch die technologischen, wissenschaftlichen und ökonomischen Entwicklungen (Medientechnologie, Militärtechnologie, Gentechnologie, Finanzmarkt, Eigentums- und Autorenrechte usw.), sowie der globale Umgang mit der Natur und den Ressourcen erfordert verbindliche Regelungen, die zunehmend global ausgehandelt und abgestimmt werden müssen. Der zunehmende "Rückgriff auf Experten" (z.B. Verfassungsgericht) zur Setzung von gesellschaftlichen und globalen Handlungsnormativen ist dabei unverzichtbar, birgt aber bei schwacher demokratischer Partizipation die Gefahr von autokratischen Eingriffen in Rechtssysteme. Dies betrifft auch das Verhältnis von verdeckter und offener Ermittlung sowie vermeintlichen und realen Sicherheitsrisiken.

Entwickelte Rechtssysteme setzen die "zivilisierte" Strafe und ein einklagbares Strafrecht an die Stelle von Rache und Vergeltung. Die im Strafrecht geregelten Formen und Instanzen der Bestrafung gehen einerseits von einem gerechten Urteil ("Opfer-Täter-Ausgleich") und einer Besserung der Rechtssicherheit bzw. des Rechtsverhaltens aus.
Allerdings liegen die Ursachen der Rechtsverletzung wie auch die kulturellen, sozialen und psychischen Grundlagen des Rechtsbewusstseins weitgehend außerhalb des Rechtssystems. Deshalb sind die Umstände des Rechtsbruchs auf der einen sowie die Anstalten des Strafvollzuges auf der anderen Seite auch Gegenstand einer demokratischen Rechts- und Sicherheitspolitik.
3. August 09, 20:58   (Editiert)  
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